Anfallende Benzinkosten für das Betreiben des Fahrzeuges gehen zu Lasten des Nutzers. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages erkennt der Nutzer die genannten Geschäftsbedingungen zur Übernahme eines Mietwagens an. Fahrten ins Ausland, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters, ansonsten entfällt der Versicherungsschutz. Es ist eine Auslandsversicherung zu Lasten des Mieters abzuschließen. Aus versicherungstechnischen Gründen Rückgabe der Fahrzeuge sowie Schlüssel und Zulassung nur zur offiziellen Geschäftszeit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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